Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen der Media Touristik AG für Gruppen- und Spezialreisen.
1. Anmeldung
Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telephonisch erfolgen. Mit der Anmeldung werden die Hinweise und Reisebedingungen anerkannt. Der Anmelder haftet gesamtschuldnerisch auch für die anderen von ihm angemeldeten Teilnehmer.
2. Zahlung
Bei definitiver Anmeldung oder nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von mindestens sFr. 400.- (je nach Betrag) pro Person innert 8 Tagen zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Abreise fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns ohne vorherige Mahnung, zum Rücktritt und zur Berechnung der Rücktrittsgebühren.
3. Rücktritt und Änderung
Bei Annullierung einer Festanmeldung oder Änderung von getätigten Reservationen erheben wir zur Deckung des Arbeitsaufwandes und der Spesen eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 60.- pro Person, maximal sFr. 120.- pro Auftrag sowie die Dossiergebühr von Fr. 50.-. Diese Kosten entstehen bei jeder Art von Rücktritt und werden durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Bei Rücktritt von einer fest gebuchten Reise werden nebst den Bearbeitungsgebühren folgende Kosten in Prozenten des Pauschalpreises erhoben:
99 bis 75 Tage vor Abreise 25%
74 bis 60 Tage vor Abreise 50%
59 bis 30 Tage vor Abreise 75%
29 bis 00 Tage vor Abreise 100%
Wenn ein Passagier seine Reise vorzeitig abbrechen muss oder nach Beginn der Reise die Route eigenständig ändert und damit bereits gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
4. Umbuchungen
Umbuchungen werden mit sFr. 60.- pro Auftrag belastet. Bei Umbuchungen von Flügen und Kreuzfahrten können, je nach Leistungsträger, höhere Kosten entstehen. In diesem Fall berechnen wir Ihnen die effektiv entstandenen Kosten.
5. Preise
Grundsätzlich sind unsere Preise fix, wir müssen uns aber vorbehalten, aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, die Preise anzupassen. Dies gilt im besonderen für nachträgliche Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger (Treibstoffzuschläge usw.) oder bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (Billetsteuer, Flughafentaxen usw.).
Zudem können Preiserhöhungen auch auf extreme Währungsschwankungen zurückgeführt werden. Sollten solche Preiserhöhungen vorkommen, werden Sie min. 22 Tage vor Abreise benachrichtigt. Sie können, falls Sie mit den erhöhten Preisen nicht einverstanden sind, die Reise kostenlos innert 7 Tagen nach Bekanntgabe annullieren. Mehrkosten, die sich aus Reiseverlängerungen oder Routenänderungen infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Pro Dossier erheben wir eine Gebühr von Fr. 50.-.
6. Haftung
MEDIA TOURISTIK AG steht für einen Schaden dann ein, wenn dieser weder durch höhere Gewalt noch durch Ihr eigenes Verschulden verursacht wurde und wenn es sich um das Ausbleiben von versprochenen Leistungen oder um Leistungsänderungen handelt, die einen Minderwert zur ursprünglichen Vereinbarung darstellen. Diese Haftung ist in der Höhe auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt. Sollte eine kulturelle Veranstaltung infolge schlechten Wetters nicht durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer maximal den entsprechenden Ticketpreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Sollten Sie während der Reise Grund zur Beanstandung haben, dann müssen Sie diesen unverzüglich unserer Reiseleitung oder unserem Agenten schriftlich bekannt geben. In allen Fällen müssen Ersatzbegehren begründet und spätestens vier Wochen nach Ihrer Reise schriftlich bei Media Touristik AG in Zürich eingereicht werden.
Die erwähnten Fluggesellschaften und Transportunternehmen treten lediglich als Transportführer auf und übernehmen keine Verantwortung betreffend Organisation der Reise. Ihre Haftung beschränkt sich auf die üblichen Leistungen gemäss internationalen und nationalen Abkommen. Bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Verlusten, Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gepäck oder anderen Gegenständen, haften diese nur im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht. Die Haftung beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zu einer Höhe des eingezahlten Reisepreises.
7. Pass / Visa / Impfungen
Im Reisekatalog sowie in den Reiseunterlagen weisen wir auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Ist ein Visum erforderlich, wird dessen Beantragung durch Touriqum Spezialreisen übernommen. Der Reiseteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz der benötigten Ausweispapiere (Pass oder ID) gemäss den Bestimmungen des jeweiligen Reiselands ist. Wir können keine Haftung übernehmen, falls ein Passagier wegen Pass-, Visa- und gesundheitlichen Erfordernissen nicht befördert werden kann oder die Ein-/Ausreise verweigert wird. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwelche Rückerstattung. Visumkosten und Gebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Impfungen ist Sache des Teilnehmers.
8. Reisedokumente
Nach Erhalt des vollen Arrangementbetrages erhalten Sie die Reisedokumente einige Tage vor Abreise. Auf Wunsch stehen Ihnen die Dokumente auch zur Abholung bereit. Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen zu kontrollieren und allfällige Unklarheiten sofort zu melden.
9. Versicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind Sie bei Flug-, Bahn-, Schiff- und Busreisen versichert. Wir empfehlen Ihnen jedoch weitergehende Zusatzversicherungen wie Annullationskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Ersatzreise- und Rücktransportversicherung.
10. Annullierung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Reise aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Nichterteilung oder Einziehung von Landrechten usw.) nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen wird dem Reiseteilnehmer der eingezahlte Betrag voll zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch besteht nicht. Der Reiseveranstalter bemüht sich selbstverständlich, dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren.
11. Reisegarantie
Media Touristik AG, Basel ist Teilnehmer des GARANTIEFONDS der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Pauschalreise einbezahlten Beträge.
12. Ombudsmann
Vor einer eventuellen, gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Media Touristik AG sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Media Touristik AG eine faire und ausgewogene Einigung an. Adresse: Ombudsmann des Schweiz. Reisebüro-Verbandes, Postfach 383, 8034 Zürich
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich
Media Touristik AG, Touriqum Spezialreisen, Weinbergstr. 149, 8006 Zürich



